Industrieversicherungs-Makler GmbH
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punkt_strichPflichten & Leistungen der ivm

Die ivm übernimmt durch den Maklervertrag insbesondere folgende Aufgaben, deren Erledigung sie mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zusichert:

  • Prüfung des Versicherungsbedarfs unter Berücksichtigung der speziellen Wünsche und Bedürfnisse des Auftraggebers.
  • Vermittlung der – nach Absprache mit dem Auftraggeber – für erforderlich erachteten Versicherungsverträge an den Versicherer, der für das jeweilige Risiko auf Dauer geeignet erscheint.
  • Überwachung und die laufende Betreuung der Versicherungsverträge und – gegebenenfalls nach Abstimmung mit dem Auftraggeber – die Anpassung des Versicherungsschutzes an veränderte Risiko- und Marktverhältnisse
  • Im Schadenfall die volle Unterstützung des Auftraggebers bei den Verhandlungen mit dem Versicherer.

Die Auswahl des jeweils geeigneten Versicherungsvertrages basiert – soweit nicht die Markt- und Informationsgrundlage eingeschränkt wurde – auf einer hinreichenden Anzahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen verschiedener Versicherer. Im Regelfall handelt es sich dabei um deutsche Versicherer, die der nationalen Sitzlandkontrolle unterliegen und nach deutschem Recht tätig sind.

Unberücksichtigt bleiben im Regelfall ausländische Versicherer sowie Direktversicherer und Unternehmen, die der ivm keine Vergütung gewähren.

Sofern die Art der Risiken oder die Marktverhältnisse es erfordern, ist es der ivm freigestellt, Versicherungen auch an im Dienstleistungsverkehr tätige Versicherer zu vermitteln. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht.

Auswahlkriterien neben dem Preis- Leistungsverhältnis sind Sicherheit, Verfügbarkeit, Schadenabwicklung und Geschäftsprozesse bei Versicherungsunternehmen bzw. Versicherungsverträgen (suitable-advice Prinzip).

Die ivm erfüllt die ihr obliegende Dokumentationspflicht, insbesondere hinsichtlich der Beratung und Absprachen mit dem Auftraggeber, durch Ausfertigung schriftlicher Besprechungsprotokolle und deren zeitnahe Übersendung an den Auftraggeber.

punkt_strichPflichten des Auftraggebers

 

Vertrags- und risikorelevante Änderungen hat der Auftraggeber der ivm unverzüglich mitzuteilen. Er verpflichtet sich zu aufmerksamer Durchsicht des von der ivm ausgefertigten Besprechungsprotokolls. Durch zeitnahe Rücksendung des unterschriebenen Deckblattes oder sonstige schriftliche Erklärung bestätigt er entweder sein Einverständnis mit dessen Inhalt oder er weist ergänzend auf mögliche Abweichungen zur Klarstellung hin.

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